Die Genehmigung

 

Eingriffe in Bäume mit eine Umfang von mehr als 80cm - gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden - bedürfen in der Regel behördlicher Zustimmung.

Obstbäume sind genehmigungsfrei, geschützt sind jedoch Walnuß und Eßkastanie.

 

Die Bestimmungen können je nach Standort des Baumes und den Maßgaben der Unteren Naturschutzbehörde voneinander abweichen, wir prüfen das im Einzelfall für Sie.  

Für Bäume im Stadtgebiet Fürth können Sie die Genehmigung über diesen 

Link

jetzt gleich online beantragen.

Für Bäume im Stadtgebiet Erlangen können Sie die Genehmigung über diesen Link jetzt gleich online beantragen.

Für Bäume im Stadtgebiet Nürnberg können Sie die Genehmigung über diesen Link jetzt gleich online beantragen.

Zum Sperren einer Arbeitsfläche in auf öffentlichen Grund in Nürnberg z.B. zum Aufstellen eines Hubsteigers gibt es ein Formular zum Download unter diesem

Link.

Für Bäume im Stadtgebiet Schwabach können Sie die Genehmigung über diesen Link jetzt gleich online beantragen.

Wenn wir die erforderliche Genehmigung beim für Sie zuständigen Umweltamt einholen sollen, erledigen wir das gerne für Sie. Wir benötigen dafür  bitte folgende Angaben:

Name und Adresse des Baumbesitzers

Standort des Baumes 

Baumart 

Grundstücksgröße - davon überbaut 

Wieviele Bäume mit Stammunfang ab 80cm befinden sich noch auf dem Grundstück?

Welcher Art sind diese Bäume?
Begründung für den Eingriff

Wird eine Ersatzpflanzung vorgenommen, wenn ja: welcher Art?

Die Genehmigung ist kostenpflichtig, sie wird nach unseren Erfahrungen innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Antragstellung erteilt.

Wenn Ihre Angaben bei uns eingegangen sind, informieren wir Sie sofort über den weiteren Fortgang.